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BEWERTUNG

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Qualifizierte Immobilien-Wertermittlung nach unterschiedlichen Faktoren

Der Grund für eine Immobilienbewertung kann vielfältig sein. Sei es, um einen fundierten Wert bei Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Zwangsversteigerungen und Beleihungen zu erhalten. Aber auch bei einem Immobilienverkauf, Immobilienankauf und der Planung für zukünftige Investitionsmaßnahmen ist die Kenntnis vom Wert Ihrer Immobilie von Bedeutung, um weitere Entscheidungen zu treffen.

Ziel der Immobilienbewertung ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Verkehrswert durch bekannte Faktoren und anerkannte Berechnungsverfahren zu bestimmen. Hierbei kommen normierte Wertermittlungsgrundlagen wie das Baugesetzbuch, die Wertermittlungsrichtlinien, die Sachwertrichtlinien, die Ertragswertrichtlinien und die Immobilienwertermittlungsverordnung zum Einsatz.

Zudem werden Informationen von Bodenrichtwerten, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätzen aus Grundstücksmarktberichten und Geoportalen situativ angefragt und verwandt. Für eine transparente und aussagekräftige Wertermittlung sind neben dem fachlichen Wissen, vor allem jahrelange Erfahrung und ausgeprägte Marktkenntnis von Bedeutung.

Dabei spielen unter anderem die Lage, das Baujahr, der Aufbau, die Grundstücksgröße, die Ausstattungsmerkmale, erfolgte Modernisierungen, besondere Bauteile und Einrichtungen der Immobilie eine Rolle.

Wichtig sind zudem die kalkulatorische Berücksichtigung von Eintragungen in Abt. 2 des Grundbuches und sonstiger wertbeeinflussender Umstände der Immobilie.

Bauschäden, Sanierung- und Instandhaltungsrückstau, Abweichungen von Referenzobjekten oder Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie sind ebenfalls zu beachten.

Je nach Art und Nutzung der Immobilie sind verschiedene Bewertungsverfahren wie zum Beispiel das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren situativ anzuwenden.

Je nach dem Verwendungszweck der Immobilienbewertung bestimmen sich dann die Form der Ausfertigung vom Wertgutachten. Für gewöhnlich werden folgende Bewertungen als Ausfertigung angeboten:

 

  • Marktwertanalyse – Ist eine grobe Wertbetrachtung für die Kaufpreisfindung An- und Verkauf von Immobilien
  • Kurzgutachten – ist eine detailliertere Wertbetrachtung für gütliche Einigungen hinsichtlich einer Immobilie
  • Verkehrswertgutachten – nach §194 BauGB – ist eine detaillierte Wertbetrachtung welche unter Berücksichtigung von zwei Bewertungsverfahren den Verkehrswert darstellt

Ob Kauf / Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich – Wir beraten Sie welches Verfahren geeignet ist den Immobilienwert zu ermitteln und erstellen für Sie eine nachvollziehbare Immobilienbewertung.

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